Fast jeder fünfte Mieter, dem einige oder alle Einlagen vorenthalten werden, hält es für unfair, während eine TTV-Umfrage ergab, dass 70% der Einlagen vollständig zurückerstattet werden, 17% teilweise zurückgegeben werden und nur 13% überhaupt nicht zurückgegeben werden. Es ist möglich, Streitigkeiten zu vermeiden, oder zumindest schnell zu lösen, wenn Sie gut vorbereitet sind. Dieser Leitfaden wird Ihnen helfen, sich auf die Endkontrolle vorzubereiten und Ihre Kaution vollständig zurückzufordern. Für eine Vorlage “Brief vor Aktion” folgen Sie dem Link: Wenn Sie immer noch nicht mit Ihrem Vermieter einverstanden sind, können Sie weitere Maßnahmen ergreifen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Diskussion über die Einzahlungsrückgabe schriftlich erfolgt. Sie können es als Beweis verwenden, sollte sich die Angelegenheit verschlimmern. E-Mail wäre Ihre erste Wahl. Was tun, wenn Ihr Vermieter sich weigert, Ihre Kaution am Ende eines Mietverhältnisses zurückzugeben Wenn Ihr Vermieter nicht rechtzeitig reagiert, müssen Sie das ausgefüllte Formular N1 vor das Landgericht bringen. Sie müssen eine Gebühr zahlen, um den Fall zu starten. Weitere Gebühren beinhalten einen festen Betrag zuzüglich eines Prozentsatzes des Gesamtbetrags, den Sie vom Vermieter geltend machen. Sie können Gebühren und Zinsen auf Ihre Einzahlung für den Zeitraum zwischen dem ursprünglichen Rückgabedatum bis zum Gerichtsdatum geltend machen.
Dies ist auf dem Antragsformular anzugeben. 40 . G.L. c. 186, Nr. 15B(6)(e), (7). In den Fällen, in denen das Verhalten des Vermieters Sie berechtigt, die Kaution zurückzubekommen, während Sie noch auf dem Gelände wohnen, aber der Vermieter sich weigert, sie nach Aufforderung zurückzugeben, ist das Kautionsgesetz in Bezug auf dreifachen Schaden mehrdeutig, aber das Berufungsgericht hat das Gesetz ausgelegt, um einen solchen Rechtsbehelf zu verlangen. Castenholz v. Caira, 21 Mass. Ca. Ct. 758, 764 (1986); Young v.
Patukonis, 24 Mass. App. Ct. 907, 909 (1987) (Rescript). Castenholz hält die Einreichung einer Klage zudem für eine “Forderung”, so dass ein Vermieter, der ordnungsgemäß auf Rückgabe der Kaution verklagt wird und sie nicht sofort ausgibt, für dreifachen Schaden haftet. Castenholz, 21 Mass. App. Ct. um 764. Auch wenn der Vermieter dem Verbraucherschutzgesetz G.L.
c. 93A unterliegt, kann auf seine Dreifachschadensbestimmungen zurückgegriffen werden. 940 C.M.R. Nr. 3.17(4)(a),(b),(e) und (k) Vgl. McGrath v. Mishara, 386 Mass. 74, 82-87 (1982), betreffend das Zusammenspiel zwischen dem Einlagenstatut und den Ansprüchen des Kapitels 93A.